Die Vorteile der indirekten Immobilienanlage

Portrait de Yann Tavernier CEO Themis Capital

Yann Tavernier, CEO und Gründer von Themis Capital SA

Indirekte Immobilien reduzieren das Risiko und bieten erhebliche Steuervorteile

Viele Immobilieneigentümer sind mit den Problemen der Verwaltung, der Instandhaltung, der Überwachung der Verwaltung und den Auswirkungen der Besteuerung auf die Erträge ihrer Investition vertraut, die in einer Welt mit praktisch Nullzinsen immer geringer werden. Jeder Eigentümer einer Anlageimmobilie sollte sich die Frage stellen, welche Form der Anlage für seine Ziele am besten geeignet ist: direkt oder indirekt? Das Jahr 2020 brachte eine Rekordzahl und ein Rekordvolumen an Emissionen von kollektiven Immobilienprodukten auf dem Schweizer Markt, was das wachsende Interesse an indirekten Immobilienanlagen zeigt. Während der direkte Besitz von Immobilien attraktiv sein kann, wenn die Dinge gut laufen, erfordern die immer schnelleren Veränderungen des Marktes und die Hyper-Spezialisierung, die erforderlich ist, um eine Immobilie bestmöglich zu verwalten und die bestmögliche Rendite zu erzielen, eine kontinuierliche Aufwertung des Wissens.

Die Diversifizierung eines kollektiven Anlageportfolios sorgt für eine optimale Risikoverteilung.

Die Investition in ein kollektives Anlageprodukt hat erhebliche Vorteile. Die Verwaltung einer Immobilie ist zeitaufwendig und kann sehr kostspielig sein. Die professionellen Teams der Hausverwaltungen optimieren die Prozesse und verhandeln aufgrund des großen Arbeitsvolumens günstige Konditionen mit den von ihnen beauftragten Dienstleistern.

Die Diversifikation eines kollektiven Anlageportfolios sorgt für eine optimale Risikostreuung, und die Finma-Aufsicht über Verwaltungsgesellschaften und kollektive Anlageprodukte garantiert ein hohes Maß an Professionalität, eine ordnungsgemäße Organisation und das Fehlen von Interessenkonflikten.

Das Steuersystem ist auch für indirekte Investitionen günstiger, insbesondere dank zweier wichtiger Hebel. Zum einen ist die Ausschüttung von Dividenden aus diesen Produkten für den Anleger von der Einkommensteuer befreit, sofern diese Dividenden die Ausschüttung von Mieteinnahmen darstellen und das Immobilien-Kollektivanlageprodukt direkt in Gebäude investiert. Andererseits wird der Wert der von den Anlegern gehaltenen Immobilienanlagepapiere nicht in ihr persönliches Vermögen einbezogen, während Immobilien, die im eigenen Namen oder von einer Immobiliengesellschaft gehalten werden, in das Vermögen des Eigentümers einbezogen und dort besteuert werden.

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